Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Ferienwohnung Timeout Apartment, Otto-Hahn-Str. 16, 34454 Bad Arolsen, Deutschland, wird vom Eigentümer Marcus Schneider, Otto-Hahn-Str. 16, 34454 Bad Arolsen, Deutschland, – nachfolgend „Vermieter“ genannt – angeboten.
§ 1. Geltungsbereich
(1) Geltung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung und Überlassung der Ferienwohnung an Gäste zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen. Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(2) Nutzungsbeschränkung: Eine Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung sowie die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken sind nicht gestattet.
(3) Fremd-AGB: Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch den Vermieter ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
§ 2. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
(1) Ferienwohnung: Die vom Vermieter angebotene Unterkunft „Timeout Apartment“.
(2) WhatsApp: Kontakt zum Vermieter unter +491726141862.
(3) Facebook: Kontakt zum Vermieter unter www.facebook.com/Timeout.holiday
(4) Instagram: Kontakt zum Vermieter unter www.instagram.com/timeout.holiday
(5) Internetseite: Kontakt zum Vermieter unter www.timeout.holiday
(6) E-Mail: Kontakt zum Vermieter unter info@timeout.holiday
(7) Kunde: Entweder die natürliche Person, die sich in eigenem Namen für ein Kundenkonto registriert, oder die juristische Person/Organisation, für die eine natürliche Person im Auftrag ein Kundenkonto anlegt, um die Ferienwohnung zu buchen.
(8) Kundenkonto: Das vom Kunden auf www.timeout.holiday eingerichtete Konto zur Nutzung der angebotenen Dienstleistungen.
(9) Dienstleistungen: Sämtliche vom Vermieter erbrachten Leistungen; insbesondere die Entgegennahme von Buchungsinformationen sowie die Verwaltung von Reservierungen, Buchungen und Zahlungen über die Software Smoobu (www.smoobu.com); ebenso die Bearbeitung und Beantwortung von Kundenanfragen über diese Software.
(10) Buchungsportale: Insbesondere www.Booking.com, www.Fewo-direkt.de, www.Airbnb.de, www.TripAdvisor.de
§ 3. Buchungsanfrage, Vertragsabschluss und Anzahlung
(1) Buchungsanfrage: Mit einer Buchungsanfrage – sei es schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp, über die Internetseite, über Buchungsportale oder über die sozialen Medien des Vermieters (z. B. Facebook oder Instagram) – gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(2) Vertragsschluss: Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung in Textform bestätigt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail, kann auf Wunsch des Gastes jedoch auch per Post übermittelt werden.
(3) Buchungsbestätigung: Sofern die Ferienwohnung im gewünschten Zeitraum verfügbar ist, erhält der Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post. Mit Zugang der Buchungsbestätigung und nach Eingang der vereinbarten Anzahlung (vgl.§ 4 Zahlungsbedingungen) wird die Buchung gültig.
§ 4. Zahlungsbedingungen
(1) Anzahlung: Mit der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Erst mit dem fristgerechten Eingang der Anzahlung erhält die Buchung ihre Gültigkeit.
(2) Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Anreise) ist der gesamte Mietpreis innerhalb von 24 Stunden zu zahlen.
(3) Zahlungsverzug: Werden die Zahlungsfristen für An- oder Restzahlung nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5. Stornierung durch den Kunden
(1) Direktbuchung: Bei Direktbuchungen über die Internetseite des Vermieters erhält der Kunde bis 14 Tage vor Anreise eine Erstattung von 100 % des vereinbarten Mietpreises.
(2) Entschädigungsstaffel: Erfolgt die Stornierung kurzfristig, schuldet der Kunde dem Vermieter eine Entschädigung wie folgt:
- 13–7 Tage vor Anreise: 50 % Erstattung des vereinbarten Mietpreises
- weniger als 7 Tage vor Anreise: keine Erstattung des vereinbarten Mietpreises
(3) Form / Fristbeginn: Die Stornierung hat schriftlich in Textform zu erfolgen (Post, E-Mail oder WhatsApp). Für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter maßgeblich.
(4) Buchungsportale: Bei Buchungen über www.Booking.com, www.Fewo-direkt.de, www.Airbnb.de oder www.TripAdvisor.de gelten ausschließlich die dort hinterlegten Stornobedingungen.
§ 6. Stornierung durch den Vermieter
(1) Gründe / Haftungsumfang: Tritt der Vermieter vom Mietvertrag zurück – etwa infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder sonstiger nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände, die die Vertragserfüllung unmöglich machen –, beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
(2) Kündigung nach Mietbeginn: Ein Rücktritt durch den Vermieter kann auch nach Mietbeginn ohne Frist erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz; insbesondere werden Anreise- oder Hotelkosten nicht übernommen.
§ 7. Umbuchung einer gebuchten Reise
(1) Umbuchungsrecht: Ein bereits gebuchter Aufenthalt kann nach Absprache einmalig auf einen anderen, freien Zeitraum mit mindestens gleicher Anzahl der Buchungstage umgebucht werden, sofern dieser verrmieterseitig verfügbar ist. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen gehen nicht verloren und werden vom Vermieter als Guthaben für den neuen Aufenthalt vollständig angerechnet.
(2) Preispassung: Liegt der neue Buchungszeitraum in einer anderen Saison oder Preiskategorie, wird der Gesamtpreis entsprechend angepasst; etwaige Preisunterschiede sind auszugleichen.
§ 8. Haftung des Vermieters
(1) Schadensersatzpflicht: Der Vermieter haftet für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen nach der Maßgabe der §§ 701 ff. BGB.
(2) Höhere Gewalt: Für höhere Gewalt und für Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters (z. B. Unterbrechungen der Wasser- oder Stromversorgung, behördlich angeordnete Maßnahmen, Naturereignisse, Ausfall des Internetzugangs) wird keine Haftung übernommen.
(3) Fahrzeuge: Eine Haftung für auf dem Grundstück des Vermieters abgestellte Fahrzeuge des Mieters und deren Inhalt ist ausgeschlossen.
§ 9. Mängelanzeige, Schäden und Haftung des Mieters
(1) Mängelanzeige: Stellt der Mieter während seines Aufenthalts Mängel an oder in der Ferienwohnung fest, hat er den Vermieter unverzüglich zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
(2) Haftung für Schäden: Der Mieter haftet für alle Schäden, die während seines Aufenthalts an Mietobjekt, Mobiliar oder Inventar durch ihn verursacht werden. Er haftet ebenfalls für das Verschulden seiner Mitreisenden sowie sonstiger von ihm eingelassener Personen.
(3) Meldepflicht bei Schäden: Schäden sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Eigene Reparaturversuche des Mieters sind nicht gestattet; die Schadenbeseitigung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Fachfirmen.
(4) Schadenbeseitigung: Gegenstände, die nicht repariert werden können, werden vom Vermieter ersetzt; die hierfür entstehenden Kosten trägt der Mieter. Reparaturen werden durch eine qualifizierte Fachfirma auf Kosten des Mieters durchgeführt.
(5) Haftpflichtversicherung: Verfügt der Mieter über eine private Haftpflichtversicherung, hat er diese im Schadensfall unverzüglich zu informieren und alle zur Schadenabwicklung erforderlichen Angaben/Unterlagen bereitzustellen.
§ 10. An- und Abreise
(1) Anreise / Zugang: Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, kann der Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr schlüssellos in das Apartment gelangen. Hierzu erhält er vom Vermieter vorab einen persönlichen PIN-Code, mit dem sich die Eingangstür für die Dauer der Anmietung öffnen und abschließen lässt. Wünscht der Mieter eine frühere Anreise, kann er telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail anfragen, ob ein früherer Check-in möglich ist.
(2) Nichtanreise: Eine Erstattung der Miete erfolgt in diesem Fall nicht; im Übrigen gelten die Stornoregelungen nach § 5.
(3) Identitäts- und Gastnachweis: Beim Check-in benötigt der Vermieter die Vorlage eines gültigen Ausweises des Mieters sowie die vollständigen Namen aller Mitreisenden als Identitäts- und Gastnachweis, um die Kurtaxe an die Stadt Bad Arolsen abzuführen.
(4) Abreise: Am Abreisetag ist die Ferienwohnung spätestens um 10:00 Uhr zu verlassen. Ein späterer Check-out bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Eine verspätete Abreise ohne Absprache kann vom Vermieter in Rechnung gestellt werden (z. B. zusätzliche Tagesmiete und/oder Schadensersatz bei Folgebuchung).
(5) Zustand der Ferienwohnung bei Abreise: Die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Geschirr, Gläser u. Ä. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank auszuräumen. Wird die Wohnung nicht in diesem Zustand übergeben, kann der Vermieter den Mehraufwand für die Reinigung dem Mieter in Rechnung stellen.
§ 11. Nutzung der Ferienwohnung
(1) Übergabe: Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in ordentlichem und sauberem Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Etwaige Mängel oder Fehlbestände sind unverzüglich anzuzeigen.
(2) Inventar: Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und verbleibt in der Ferienwohnung. Eine Mitnahme auf den Balkon ist untersagt.
(3) Einrichtungsgegenstände: Das Verstellen, Demontieren oder Umbauen von Einrichtungsgegenständen – insbesondere Betten und Schränke – ist untersagt.
(4) Besuch: Die Nutzung ist auf die gebuchten Gäste beschränkt. Besucher sind vorab beim Vermieter anzumelden und haben das Apartment spätestens um 22:00 Uhr zu verlassen. Übernachtungen nicht angemeldeter Personen sind untersagt.
(5) Überlassung an Dritte: Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
(6) Haustiere: Haustiere sind nicht gestattet. Ausgenommen sind offiziell anerkannte Unterstützungstiere; hierfür ist vor Anreise ein Nachweis (z. B. ärztliche Bescheinigung oder offizieller Ausweis des Tieres) vorzulegen.
(7) Vertragswidriger Gebrauch: Bei Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens oder sonstigem vertragswidrigen Gebrauch kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und die sofortige Räumung verlangen. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt beim Vermieter; weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz) bleiben unberührt.
(8) Sorgfaltspflicht: Möbel und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden; es gelten die Regelungen in § 9 Mängelanzeige, Schäden und Haftung des Mieters.
(9) Zutrittsrecht des Vermieters: In Notfällen (z. B. Wasser- oder Stromschäden, Gefahr im Verzug) ist der Vermieter zum Betreten der Ferienwohnung berechtigt. Bei berechtigtem Anlass (z. B. Wartung) erfolgt der Zutritt nach vorheriger Ankündigung, soweit zumutbar.
§ 12. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs
(1) Gestattung der WLAN Nutzung: Der Vermieter unterhält in der Ferienwohnung einen Internetzugang und gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthalts die Mitbenutzung. Das Internet kann über einen passwortgeschützten WLAN-Zugang und über einen Smart-TV genutzt werden. Die Gestattung ist widerruflich, unentgeltlich und nicht übertragbar.
(2) Zugangsdaten: Der QR Code mit den Zugangsdaten für das WLAN ist vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Nutzungsverbote: Der Internetzugang darf nicht rechtswidrig genutzt werden; insbesondere sind Urheberrechtsverletzungen (z. B. Filesharing), das Abrufen oder Bereitstellen strafbarer bzw. jugendgefährdender Inhalte, das Versenden von Spam, Angriffe auf Netzwerke oder Endgeräte (Hacking, Scans, Malware) sowie die Umgehung von Sperren und Sicherheitsmechanismen untersagt. Auf dem Smart-TV dürfen zugangsgeschützte Streaming-Dienste und Online-Mediatheken nicht mit fremden Zugangsdaten genutzt werden
(4) Sicherheits- und Verschlüsselungshinweise: Das WLAN stellt ausschließlich den Zugang zum Internet bereit; Virenschutz und Firewall werden nicht bereitgestellt. Der bei Nutzung entstehende Datenverkehr kann – soweit nicht zusätzlich durch die genutzten Dienste Ende-zu-Ende verschlüsselt – unverschlüsselt erfolgen und möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Es besteht ausdrücklich die Gefahr der Infektion mit Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer). Die Nutzung des WLANs und Smart-TV erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.
(5) Weitergabe der Zugangsdaten: Der Mieter darf Mitreisenden/Mitbewohnern den Zugang eröffnen, jedoch keinen Dritten (z. B. Besuchern). Er stellt sicher, dass alle Mitnutzer diese Regelungen einhalten, die Nutzungsverbote befolgen und über die Sicherheits- und Verschlüsselungshinweise informiert sind.
(6) Verfügbarkeit: Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für einen bestimmten Zweck (z. B. Homeoffice/Streaming). Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsrate.
(7) Sperren des Zugangs: Der Vermieter ist berechtigt, den Zugang ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder zu sperren – insbesondere bei rechtsmissbräuchlicher Nutzung, Verdacht einer Rechtsverletzung, aus Sicherheitsgründen oder zur Wartung. Er kann nach billigem Ermessen bestimmte Seiten/Dienste sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Angebote).
(8) Haftung: Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs oder Smart-TV durch den Mieter oder Mitnutzer beruhen sowie von den ggf. entstehenden Kosten urheberrechtlicher Abmahnungen und der dagegen erforderlichen Rechtsverteidigung frei. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
(9) Datenschutz: Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Bereitstellung, Sicherheit und ggf. Abrechnung des Zugangs erforderlich ist. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters
§ 13. Hausordnung, allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Einhaltung der Hausordnung: Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe; TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke zu betreiben.
(2) Sorgfaltspflichten beim Verlassen der Wohnung: Für die Dauer der Überlassung hat der Mieter beim Verlassen der Ferienwohnung die Eingangstür geschlossen zu halten. Fenster und Türen innerhalb der Wohnung können bei Abwesenheit gekippt bleiben.
(3) Rauchverbot: In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich auf der Terasse gestattet; Asche und Zigarettenreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
§ 14. Gerichtsstand
(1) Verbraucher: Für Mieter, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Kaufleute / juristische Personen: Ist der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Korbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis: der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Mieter auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Zuständig sind die Gerichte am Sitz des Vermieters (insbesondere Amtsgericht Korbach).
§ 15. Datenschutz
(1) Verantwortlicher: Der Viermieter ist für den Datenschutz verantwortlich
(2) Zwecke und Rechtsgrundlagen: Personenbezogene Daten des Mieters werden zur Anbahnung und Durchführung des Mietvertrags verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Meldewesen/Kurtaxe, steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. Kommunikation, IT-Sicherheit, Rechtsdurchsetzung; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Soweit erforderlich, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
(3) Datenkategorien: Stammdaten, Kontakt- und Buchungsdaten, Zahlungs- und Kommunikationsdaten, Daten zu Mitreisenden sowie Identitäts-/Meldedaten für die Kurtaxe.
(4) Empfänger: Eine Weitergabe erfolgt nur soweit erforderlich an Auftragsverarbeiter (z. B. Hosting, E-Mail, Buchungs-/Property-Management, Zahlungsdienstleister), Behörden (z. B. für Meldescheine/Kurtaxe) sowie ggf. Buchungsportale. Eine Übermittlung in Drittländer findet nur statt, wenn dies im Rahmen einzelner Dienste unvermeidbar ist; Grundlage sind dann die gesetzlich vorgesehenen Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln, Art. 46 DSGVO).
(5) Speicherdauer: Vertrags- und Abrechnungsdaten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (i. d. R. 6 bzw. 10 Jahre) gespeichert; Meldedaten nach den kommunalen Vorgaben. Im Übrigen löscht der Vermieter die Daten, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
(6) Pflicht zur Bereitstellung: Die für Buchung, Abwicklung und Aufenthalt erforderlichen Daten sind vom Mieter anzugeben; ohne diese ist eine Buchung/Überlassung nicht möglich.
(7) Rechte des Mieters: Dem Mieter stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen sowie der Widerruf erteilter Einwilligungen zu. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
(8) Sicherheitshinweis: Der Vermieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Mieters. (9) Weitere Informationen: Ausführliche Hinweise sind in der Datenschutzerklärung des Mieters auf auf www.timeout.holiday aufgeführt.
(9) Weitere Informationen: Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters auf www.timeout.holiday/datenschutz
§ 16. Schlussbestimmungen
(1) Vorrang individueller Abreden: Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB und können in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp, Buchungsportalnachricht) getroffen werden.
(2) Formerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
(3) Anwendbares Recht / Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Mieters bleiben unberührt.
(4) Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte: Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.